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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für das Zentrale Schülerfeedback

 

Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) bietet Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern (im Folgenden Nutzer/Nutzerinnen) mit dem Zentralen Schülerfeedback die Möglichkeit Rückmeldungen von Schülerinnen und Schüler zu wichtigen Themen wie Wohlbefinden, Schulkultur und zu Aspekten sozial-emotionaler Entwicklung im Wege einer Online-Befragung einzuholen. 

 

§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung der Nutzungsbedingungen

  1. Für die Nutzung des Zentralen Schülerfeedbacks gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
  2. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der QUA-LiS NRW schriftlich bestätigt werden.
  3. Mit Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer/die Nutzerin diese als verbindlich an.
  4. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen ist auf der Website abrufbar.

 

§ 2 Leistungen des Betreibers der Website

  1. Die QUA-LiS NRW stellt mit dem Zentralen Schülerfeedback ein koordiniertes Verfahren zur Verfügung, das die Schule bei der systematischen Einholung der Schülerperspektive unterstützt.
  2. Das Zentrale Schülerfeedback erstellt automatisch die Auswertung der Befragung und stellt sie der Schulleitung und Lehrkraft für die Reflexion im eigenen Schulalltag zur Verfügung.
  3. Je nach Akteur sind unterschiedliche Nutzungen zugelassen:
    a) Schulleitungen erhalten aggregierte Ergebnisberichte, die keine Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler zulassen. Die Ergebnisse dienen der internen Reflexion und werden auf Nachfrage an die Schulaufsicht weitergegeben.
    b) Lehrkräfte erhalten klassenbezogene Ergebnisberichte zur Reflexion mit der Klasse oder im Team. Die Ergebnisse dürfen nur für schulinterne Entwicklungsprozesse genutzt werden.
    c) Schülerinnen und Schüler füllen die Umfrage freiwillig aus.
  4. Die Anonymität der Befragten wird gewährleistet. Es werden keine personenbezogenen Einzelergebnisse ausgewertet oder weitergegeben.
  5. Die Nutzung der Ergebnisse ist ausschließlich auf die in diesen Bedingungen genannten schulischen Zwecke beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht. 

 

§ 3 Aktivierung und Nutzung

  1. Die Einladung zur Nutzung erfolgt durch die Schulleitung bzw. eine koordinierende Person unter Verwendung der dienstlichen Schulmailadressen. Eine eigenständige Registrierung durch die Nutzenden ist nicht erforderlich.
  2. Die Verarbeitung der E-Mail-Adressen und Schuldaten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und Verwaltung des Angebots und stützt sich auf die gesetzlichen Aufgaben der Schule gemäß §§ 120, 121 SchulG NRW 
  3. Die Teilnahme an einer Befragung ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie keine Einwilligung erteilen.  
  4. Die Schule legt selbst fest, welcher Personenkreis befragt wird.
  5. Der Nutzer/die Nutzerin führt die erforderlichen Datenerhebungen durch und wahrt die Rechte der Befragten. Dies umfasst den sorgfältigen Umgang mit Logins und Passwörtern sowie die Sicherstellung, dass alle beteiligten Personen ihr Einverständnis zur Teilnahme erteilt haben.
  6. Der Nutzer/die Nutzerin ist verantwortlich für die weitere Verwendung der Befragungsergebnisse und darf sie nur für die Selbstevaluation in der eigenen Schule und die unter § 2 genannten Zwecke verwenden.
  7. Die Nutzenden werden über die Zwecke der Datenerhebung, die Empfänger und die Dauer der Speicherung informiert.

 

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach §§ 120, 121 SchulG NRW und der DSGVO.
  2. Die Anonymität der Befragten wird sichergestellt. Es werden keine Daten erhoben oder ausgewertet, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
  3. Nutzende haben Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 15 ff. DSGVO.
  4. Auskunfts- und Löschungsbegehren können an die Datenschutzbeauftragten der QUA-LiS NRW gerichtet werden.
  5. Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sein/ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Wird dem Nutzer/der Nutzerin bekannt, dass sein/ihr Passwort unberechtigt genutzt wird, hat er/sie dies der QUA-LiS NRW unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die QUA-LiS NRW ist berechtigt, den Zugang zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird. Der Nutzer/die Nutzerin wird hierüber informiert und erhält ein neues Passwort, soweit er nicht selbst zum Missbrauch beigetragen hat.
  7. Nähere Angaben zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzhinweisen auf der Website.

     

§ 5 Freiwilligkeit und Einwilligung

  1. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. 
  2. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich, informiert und für den konkreten Fall (z.B. durch aktives Anklicken eines Feldes). 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Dienste werden im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des Betreibers gewährt. Ein Anspruch auf ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht.
  2. Die QUA-LiS NRW behält sich vor, die Dienste in Art und Umfang zu verändern oder zu beenden.
  3. Die QUA-LiS NRW übernimmt keine Gewährleistung und haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Für technisch oder betrieblich bedingte Einschränkungen oder Unterbrechungen übernimmt die QUA-LiS NRW keine Haftung, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

§ 7 Änderungsvorbehalt

  1. Die QUA-LiS NRW behält sich das Recht vor, den Zugang zum Zentralen Schülerfeedback jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu unterbinden.
  2. Die QUA-LiS NRW kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderte Fassung wird den registrierten Nutzern zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
  3. Widerspricht ein Nutzer/eine Nutzerin den Änderungen bis zu deren Inkrafttreten, endet die Nutzungsvereinbarung mit Inkrafttreten der neuen Bedingungen. Auf diese Rechtsfolge wird bei Versand der geänderten Nutzungsbedingungen hingewiesen.
  4. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen findet sich auf der Website.

 

§ 8 Nutzungsvorbehalt und Sanktionen

  1. Die QUA-LiS NRW behält sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis einseitig zu beenden, sollte der Nutzer/die Nutzerin gegen diese Nutzungsbedingungen, geltende Gesetze oder Verordnungen verstoßen.
  2. Vor einer Sperrung oder Beendigung wird dem Nutzer/der Nutzerin die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zur Gefahrenabwehr erforderlich. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Soest.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.